TEILNAHMEBEDINGUNGEN

1. PROJEKTTRÄGER UND BETEILIGTE

Das Projekt Klimabäume wird vom öffentlich-rechtlichen Verband Regionalverband Ruhr (Kronprinzenstraße 35, 45128 Essen) organisiert.

Mit dem Marketing des Projektes „Klimabäume“ wurde der Dienstleister crossover communication GmbH (Arndtstraße 10, 50676 Köln, info@cross-comm.net ) beauftragt. Die Buchungsabwicklung übernimmt der Regionalverband Ruhr.

2. BEWERBUNG

Eine Bewerbung zur Baumpatenschaft im Rahmen des Projekts Klimabäume kann ausschließlich über die Bewerbungsmaske der Website www.klimabaeume.ruhr erfolgen. Die Bewerbungsfrist für eine Baumpatenschaft beginnt am 02. Dezember 2022 und endet am 28. Februar 2023.

Die Bewerbung muss vollständig und wahrheitsgemäß ausgefüllt und die Teilnahmebedingungen durch die Aktivierung des Häkchens anerkannt werden. Ebenfalls muss die Kenntnisnahme der Datenschutzhinweise durch Aktivierung des Häkchens dokumentiert sein. Mit einem Klick auf den Button „Bewerbung abschicken“ wird die Bewerbung versandt und bei der Bewerbungsauswahl berücksichtigt

3. TEILNAHMEVORAUSSETZUNGEN

Teilnahmeberechtigung
Teilnahmeberechtigt sind ausschließlich öffentliche oder private gemeinnützige Institutionen aus dem Verbandsgebiet des RVR, die im Bereich der Kinder- und Jugendarbeit tätig sind (Schulen, Kindergärten, Kinderheime, Sportvereine, Kleingartenvereine, Kirchengemeinden etc.).

Grundstück
Das zu bepflanzende Grundstück muss im Verbandsgebiet des Regionalverbandes Ruhr liegen. Zum Verbandsgebiet zählen die kreisfreien Städte Bochum, Bottrop, Essen, Dortmund, Duisburg, Gelsenkirchen, Hagen, Hamm, Herne, Mülheim a. d. Ruhr, Oberhausen und die Kreise Recklinghausen, Wesel, Unna sowie der Ennepe-Ruhr-Kreis.

Die zu bepflanzende Fläche muss exklusive der rechtlichen Abstandsflächen eine Mindestgröße von 200 qm haben. Das Grundstück muss im Eigentum der Institution stehen bzw. eine Erlaubnis des Grundstückseigentümers zur Bepflanzung der Fläche mit einer Streuobstwiese muss vorliegen.

Von der Teilnahme ausgeschlossen sind
Politische Parteien und deren weiterführenden Institutionen sind von der Teilnahme ausgeschlossen.

Nicht zur Teilnahme berechtigt sind auch diejenigen, die nicht zum obigen Teilnehmerkreis gehören oder unvollständige bzw. wahrheitswidrige Angaben im Rahmen ihrer Bewerbung gemacht haben.

Pro Institution ist nur eine Bewerbung für ein Streuobstwiesen-Set zulässig.

4. BEWERBERAUSWAHL

Die Auswahl der Bewerbungen erfolgt durch eine vom Regionalverband Ruhr zusammengestellte Jury. Die Jurysitzung findet im März 2023 statt. Insgesamt werden 100 Streuobstwiesen-Sets (drei hochstämmige Obstbaumgehölze, Regio-Samen, Kokosstrick, 3 Pflanzpfähle, Projektschild) an die durch die Jury ausgewählten Institutionen vergeben.

Die Prüfung der Bewerbungen erfolgt unter folgenden Kriterien:

Formale Kriterien:

  • Handelt es sich um eine öffentliche bzw. gemeinnützige Institution?
  • Ist die Institution zumindest auch in der Kinder- und Jugendarbeit tätig?
  • Ist der Sitz der Institution innerhalb des Verbandsgebiets des RVR?
  • Liegt das zu bepflanzende Grundstück im Verbandsgebiet des RVR?
  • Ist der Bewerber auch Eigentümer des Grundstücks bzw. liegt eine Genehmigung des Eigentümers zur Bepflanzung des Grundstücks vor?
  • Es besteht die Bereitschaft, dass eine Kinder- und Jugenddelegation am GreenDay teilnimmt?
  • Wurde ein Konzept zur umweltpädagogischen Einbindung der Kinder und Jugendlichen in Bezug auf die Streuobstwiese eingereicht?

Inhaltliche Kriterien:

Die inhaltliche Prüfung der Bewerbung erfolgt anhand des mit der Bewerbung eingereichten Konzepts nach folgenden Kriterien:

  • Sind regelmäßige umweltpädagogische Maßnahmen zwischen dem GreenDay und der Ausgabe des Streuobstwiesen-Pakets geplant?
  • Sind die dargestellten Maßnahmen für die in der Institution zu betreuenden Kinder/Jugendlichen altersgerecht?
  • Sind die im Konzept dargelegten Maßnahmen der Kinder- und Jugendarbeit zum Thema Streuobstwiesen geeignet, um die Kinder/Jugendlichen altersgerecht
    •  in den Pflanz- und Pflegeprozess der Streuobstwiese einzubeziehen?
    •  die Themen Grüne Infrastruktur, Biodiversität und Nachhaltigkeit zu transportieren?
  • Sind über die Aktion Klimabäume – Unsere Streuobstwiese hinausgehende umweltpädagogische Maßnahmen aus weiteren Themenbereichen geplant?

Über das Ergebnis der Jurysitzung werden die Bewerber per E-Mail informiert. Pro Institution wird maximal ein Streuobstwiesen-Pflanzset übergeben. Der Rechtsweg ist ausgeschlossen.

5. AUSSCHLUSS VON BEWERBER/INNEN

Der Veranstalter behält sich vor, Bewerber/innen – auch nach Ende der Aktion nachträglich – bei Verstößen gegen diese Teilnahmebedingungen sowie offenkundigem Fehlen einer ernsthaften Teilnahmeabsicht auszuschließen. Unvollständige Angaben oder Falschangaben über die Teilnahmeberechtigung, Name, Vorname, Anschrift, Grundstückseigentum oder Telefonnummer berechtigen den Veranstalter als Verstoß gegen diese Teilnahmebedingungen grundsätzlich zum Ausschluss.

Zudem werden Bewerbungen ausgeschlossen, bei denen die verwendeten Fotos oder andere Inhalte (z. B. der Bewerbungstext) geltendes Recht oder Rechte Dritter verletzen. Gleiches gilt bei Bewerbungen, die als gewaltverherrlichend, anstößig, belästigend oder herabwürdigend angesehen werden können oder in sonstiger Weise gegen das gesellschaftliche Anstandsgefühl verstoßen.

Ebenso kann diejenige Institution vom Projekt ausgeschlossen werden, deren Kindern/Jugendlichen am GreenDay nicht teilnehmen.

Die Teilnahme mit gefälschten Identitäten oder mit Identitäten von Dritten ist nicht erlaubt.

6. VERPFLICHTUNGEN IM RAHMEN DER BAUMPATENSCHAFT

Die ausgewählten Institutionen verpflichten sich

  • in Vorbereitung auf die entstehende Streuobstwiese eine kleine Gruppe von  Kindern/Jugendlichen aus der Institution auszuwählen und zum umweltpädagogischen Tag „GreenDay“ zu begleiten.
  • ihren Streuobstwiesen-Pflanzset vom Anlieferer entgegenzunehmen,
  • die Bäume unmittelbar nach Erhalt an den in der Bewerbung ausgewiesenen Pflanzort einzupflanzen, das Regio-Saatgut zu sähen und dies anschließend mit einem Foto zu dokumentieren.
  • die Bäume sowie die Wiese entsprechend der Pflanz- und Pflegeanleitung nach bestem Wissen und Gewissen zu pflegen,
  • die Kinder und Jugendlichen der Institution wie im eingereichten Konzept beschrieben, in den Pflanz- und Pflegeprozess umweltpädagogisch einzubinden,
  • für Presseanfragen zur Verfügung zu stehen.

7. ÖFFENTLICHKEITSARBEIT

Das im Rahmen der Bewerbung geäußerte Statement bei der Frage „Wir machen bei der Aktion Klimabäume – Unsere Streuobstwiese mit, weil…“ sowie die eingereichten Fotos (Pflanzort vorher und mit gepflanzter Baum) dürfen im Rahmen der Öffentlichkeitsarbeit (Social Media, Website und Pressearbeit) vom Projektträger in anonymisierter Form verwandt werden.

Mit der Errichtung der Streuobstwiese ist das mitgelieferte Schild, dass das Projekt und den Projektträger ausweist, gut sichtbar auf der Streuobstwiese zu platzieren.

Etwaige Pressearbeit zur Aktion ist mit dem Projektträger im Vorfeld abzusprechen.

8. ABSAGE / ABBRUCH / VERLEGUNG DES PROJEKTS

Der Projektträger behält sich vor, das Projekt vorzeitig abzubrechen, wenn seine Durchführung unmöglich wird. Dies gilt insbesondere, wenn das Projekt nicht ordnungsgemäß durchgeführt werden kann, so etwa bei höherer Gewalt,
Fehlern der Soft- und/oder Hardware und/oder aus sonstigen technischen und/oder rechtlichen Gründen, welche die Verwaltung, die Sicherheit, die Integrität und/oder die reguläre und die ordnungsgemäße Durchführung des Projekts beeinflussen. Bewerber/innen, die bereits als Baumpate/in ausgewählt wurden, haben in den oben genannten Fällen kein Anspruch auf die Ausgabe des Baumes.

9. VERTRAGSÄNDERUNGEN

Vertragsänderungen bedürfen der Schriftform.